Prüfstatik
Prüfstatik
Die Bayerische Bauordnung unterscheidet drei Schwierigkeitsstufen für Bauvorhaben:
- Vorhaben geringer Schwierigkeit (Wohngebäude mit geringer Höhe etc.)
- Vorhaben mittlerer Schwierigkeit
- Sonderbauten (Hochhäuser, Messebauten, Krankenhäuser, Sporthallen, Brücken etc.).
Dipl.-Ing. Univ. Fridolin Fuchs Prüfingenieur für Baustatik und Sachverständiger für StandsicherheitDie Standsicherheit von Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit muss von verantwortlichen Prüfingenieurene für Baustatik und Sachverständigen für Standsicherheit im Auftrag des Bauherrn überprüft werden. Bei Sonderbauten erfolgen diese Prüfungen im Auftrag der Bauaufsichtsbehörden durch Prüfingenieure.
Bei GFM werden diese Prüfungen von Sonderbauten und Vorhaben mittlerer Schwierigkeit von unserem Gesellschafter Herrn Dipl.-Ing. Univ. Fridolin Fuchs durchgeführt, der seit 1986 Prüfingenieur für Baustatik und seit 1997 verantwortlicher Sachverständiger für Standsicherheit ist.

