Dienst- und Betriebsanweisung
Der ordnungsgemäße und regelgerechte Betrieb von Abwasseranlagen ist seit Juli 2002 in dem von der DWA herausgegebenen Arbeitsblatt A 199 festgelegt bzw. ist in einer Dienst- und Betriebsanweisung von jedem Kläranlagenbetreiber zu beschreiben und vorzugeben.
In der Dienstanweisung müssen die grundsätzlichen Bestimmungen zur Organisation des Dienstbetriebes von Abwasseranlagen enthalten sein. Außerdem sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die jeweiligen Mitarbeiter dort zu regeln. Betreiber von Abwasseranlagen sind nach § 25 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen (GUV 7.4) verpflichtet, eine derartige Anweisung zu erstellen.
Die Anforderungen an eine Dienst- und Betriebsanweisung sind in den Arbeitsblättern A 199 definiert.
Die Dienstanweisung regelt den Dienstbetrieb und enthält Einzelheiten zur Organisation, Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Mitarbeiter/innen. Sie enthält weiterhin Regelungen zum Verhalten im Betrieb und zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Die Betriebsanweisung nennt Vorgaben zur Durchführung des regelmäßigen Betriebs und zur Bewältigung von besonderen Betriebszuständen, insbesondere sind enthalten:
- Beschreibung der Funktionsabläufe in den einzelnen Anlagenteilen,
- Anweisungen für den Regelbetrieb und besondere Betriebsweisen,
- Angaben zum Verhalten bei Betriebsstörungen mit Abhilfemaßnahmen,
- rechtliche Anforderungen an den Betrieb einschließlich Eigenüberwachung,
- Angaben zur Instandhaltungsorganisation und Materialwirtschaft,
- Angaben zur Betriebsverwaltung und Dokumentation.
Betriebsanleitungen sind zudem die nachfolgend aufgeführten Dokumente beizulegen:
- Bestands- und Lagepläne,
- konkrete Anleitungen bzw. Anforderungen zur Aufstellung, Montage, Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Einzelaggregate,
- Anleitungen zur Zubereitung und Verwendung von Stoffen,
- Aufbau-, Montage-, Installations- und sonstige Ausführungszeichnungen,
- Stromlaufpläne und Klemmenpläne,
- Ersatzteillisten,
- Sicherheitstechnische Angaben für Einzelaggregate.







